Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude

von Thomas Röger

Sie planen in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren? Dann denken Sie rechtzeitig daran, sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zu informieren.

Eine Übersicht für den Neubau, die Sanierung und für einzelne Maßnahmen in Nichtwohngebäuden stellen wir in diesem Artikel vor. Ebenso die Zuschüsse für die fachliche Begleitung sowie eine fundierte Energieberatung zur Ausarbeitung eines Energiekonzepts für Ihr Vorhaben.

Generell gilt: Die Beantragung muss immer vor Vorhabensbeginn erfolgt sein. Als Vorhabensbeginn wird die Unterzeichnung eines Auftrags oder Vertrags einer ausführenden Fachfirma definiert. Planungsleistungen sind vorab zulässig.

Infos zum Programm beim BAFA finden Sie hier...
Infos zum Programm bei der KfW finden Sie hier...

Neubau von Nichtwohngebäuden

Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW den Neubau eines Effizienzgebäudes mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 30 Mio. Euro. Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes):

  • Effizienzgebäude 40 (20 % / EE 22,5 %)
  • Effizienzgebäude 55 (15 % / EE 17,5 %)

Der Zinssatz ist bonitätsabhängig und orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude mit einem Kredit & Tilgungszuschuss bzw. einem reinen Zuschuss. Ebenso förderfähig ist der Erwerb eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 30 Mio. Euro. Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes):

  • Effizienzgebäude 40 (45 % / EE 50 %)
  • Effizienzgebäude 55 (40 % / EE 45 %)
  • Effizienzgebäude 70 (35 % / EE 40 %)
  • Effizienzgebäude 100 (27,5 % / EE 32,5 %)
  • Effizienzgebäude Denkmal (25 % / EE 30 %)

Wichtiges Kriterium: Die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurück liegen.

Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden & Förderung Heizung 2021

alte CNC-Anlage

Seit dem 02.02.2021 fördert das BAFA einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss, wenn Sie ein Firmengebäude energetisch sanieren wollen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig (Zuschuss in Klammern):

Einzelmaßnahmen in Gebäuden

  • Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken (20 %)
  • Erneuern von Fenstern, Vorhangfassaden Außentüren & Toren (20 %)
  • Einbau oder Erneuerung eines sommerlichen Wärmeschutzes (20 %)
  • Einbau, Erneuerung oder Optimierung von Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung (20 %)
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads (20 %)
  • Einbauen von energieeffizienter LED-Beleuchtung (20 %)
  • Installation von Kältetechnik zur Raumkühlung (20 %)

Einzelmaßnahmen bei der Heizungstechnik

Förderung beim Einbau einer (zweiter Wert in der Klammer gilt beim gleichzeitigen Austausch einer Ölheizung)

  • Gasbrennwert-Heizung "Renewable Ready" (20 % / 20 %)
  • Gas-Hybridheizung (30 % / 40 %)
  • Solarthermie-Anlage (30 % / 30 %)
  • Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe (35 % / 45 %)
  • Gebäudenetz mit mind. 25 % erneuerbaren Energien (30 % / 40 %)
  • Gebäudenetz mit mind. 55 % erneuerbaren Energien (35 % / 45 %)
  • Optimierung der Heizungsanlage (20 %)

Die anrechenbaren Kosten liegen bei 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bei max. 15 Mio. Euro.

Ab dem 01.07.2021 bietet die KfW die Förderung zudem als Kredit mit Tilgungszuschuss an.

Energetische Fachplanung & Baubegleitung

Für die Beantragung der  Förderung verpflichtend: eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten mit Zulassung auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Eine Ausnahme davon stellen Einzelmaßnahmen bgzl. Heizungsanlage oder Heizungsoptimierung dar. Diese können auch durch eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirma bestätigt werden.

Ansonsten gilt: Ohne Energieeffizienz-Experten keine Förderung für voranstehend aufgeführte Vorhaben!

Wir sind für die Programme gelistet und nehmen Ihnen die komplette Arbeit ab - von der Antragsstellung über die Vorplanung und Abstimmung mit den Fachfirmen bis hin zur Überprüfung der Ausführung und dem Erstellen des Verwendungsnachweises.

Diese Leistungen werden über die energetische Baubegleitung mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert, bei max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal ansetzbaren förderfähigen Kosten von 40.000 Euro. Dies gilt jeweils pro Antrag und Kalenderjahr.

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