Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude
von Thomas Röger
Sie planen in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Dann denken Sie rechtzeitig daran, sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zu informieren.
Eine Übersicht für den Neubau, die Sanierung und für einzelne Maßnahmen in Nichtwohngebäuden stellen wir in diesem Artikel vor. Ebenso die Zuschüsse für die fachliche Begleitung sowie eine fundierte Energieberatung zur Ausarbeitung eines Energiekonzepts für Ihr Vorhaben.
Generell gilt: Die Beantragung muss immer vor Vorhabensbeginn erfolgt sein. Als Vorhabensbeginn wird die Unterzeichnung eines Auftrags oder Vertrags einer ausführenden Fachfirma definiert. Planungsleistungen sind vorab zulässig.
Infos zum Programm beim BAFA finden Sie hier...
Infos zum Programm bei der KfW finden Sie hier...
Neubau von Nichtwohngebäuden
Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW den Neubau eines Effizienzgebäudes mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei max. 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 30 Mio. Euro (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des KfW). Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes):
- Effizienzgebäude 40 (max. 20 % / EE 22,5 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
- Effizienzgebäude 55 (max. 15 % / EE 17,5 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
Der Zinssatz ist bonitätsabhängig und orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude mit einem Kredit & Tilgungszuschuss bzw. einem reinen Zuschuss. Ebenso förderfähig ist der Erwerb eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 30 Mio. Euro (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des KfW). Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes):
- Effizienzgebäude 40 (max.45 % / EE 50 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
- Effizienzgebäude 55 (max. 40 % / EE 45 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
- Effizienzgebäude 70 (max. 35 % / EE 40 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
- Effizienzgebäude 100 (max. 27,5 % / EE 32,5 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
- Effizienzgebäude Denkmal (max. 25 % / EE 30 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)
Wichtiges Kriterium: Die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurück liegen.
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden & Förderung Heizung 2021
Seit dem 02.02.2021 fördert das BAFA einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss, wenn Sie ein Firmengebäude energetisch sanieren wollen. Folgende Maßnahmen können förderfähig sein (Zuschuss in Klammern):
Einzelmaßnahmen in Gebäuden
- Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Erneuern von Fenstern, Vorhangfassaden Außentüren & Toren (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Einbau oder Erneuerung eines sommerlichen Wärmeschutzes (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Einbau, Erneuerung oder Optimierung von Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Einbauen von energieeffizienter LED-Beleuchtung (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Installation von Kältetechnik zur Raumkühlung (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
Einzelmaßnahmen bei der Heizungstechnik
Förderung beim Einbau einer (zweiter Wert in der Klammer gilt beim gleichzeitigen Austausch einer Ölheizung)
- Gasbrennwert-Heizung "Renewable Ready" (max. 20 % / max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Gas-Hybridheizung (max. 30 % / max. 40 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Solarthermie-Anlage (max. 30 % / max. 30 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe (max. 35 % / max. 45 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Gebäudenetz mit mind. 25 % erneuerbaren Energien (max. 30 % / max. 40 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Gebäudenetz mit mind. 55 % erneuerbaren Energien (max. 35 % / max. 45 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
- Optimierung der Heizungsanlage (max. 20 %) (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA)
Die anrechenbaren Kosten liegen bei bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bei max. 15 Mio. Euro (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA).
Ab dem 01.07.2021 bietet die KfW die Förderung zudem als Kredit mit Tilgungszuschuss an.
Energetische Fachplanung & Baubegleitung
Für die Beantragung der Förderung verpflichtend: eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten mit Zulassung auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Eine Ausnahme davon stellen Einzelmaßnahmen bgzl. Heizungsanlage oder Heizungsoptimierung dar. Diese können auch durch eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirma bestätigt werden.
Ansonsten gilt: Ohne Energieeffizienz-Experten keine Förderung für voranstehend aufgeführte Vorhaben!
Wir sind für die Programme gelistet und nehmen Ihnen die komplette Arbeit ab - von der Antragsstellung über die Vorplanung und Abstimmung mit den Fachfirmen bis hin zur Überprüfung der Ausführung und dem Erstellen des Verwendungsnachweises.
Diese Leistungen können über die energetische Baubegleitung mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert werden, bei max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal ansetzbaren förderfähigen Kosten von bis zu 40.000 Euro. Dies gilt jeweils pro Antrag und Kalenderjahr (Stand Februar 2021, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA).
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von Februar 2021 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de) oder anderer Fördermittelgeber.