Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude

von Thomas Röger

Sie planen in ein energie­sparendes Eigenheim zu investieren? Dann denken Sie rechtzeitig daran, sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zu informieren.

Eine Übersicht für den Neubau, die Sanierung und einzelne Maßnahmen in Wohngebäuden stellen wir in diesem Artikel vor. Ebenso die Zuschüsse für die fachliche Begleitung sowie eine fundierte Energieberatung zur Ausarbeitung eines Energiekonzepts für Ihr Vorhaben.

Generell gilt: Die Beantragung muss immer vor Vorhabensbeginn erfolgt sein. Als Vorhabensbeginn wird die Unterzeichnung eines Auftrags oder Vertrags einer ausführenden Fachfirma definiert. Planungsleistungen sind vorab zulässig.

Infos zum Programm beim BAFA finden Sie hier...
Infos zum Programm bei der KfW finden Sie hier...

Neubau von Wohngebäuden

alte CNC-Anlage

Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW den Neubau eines Effizienzhauses mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes) - falls dieser erreicht wird, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 150.000 Euro je Wohneinheit.

  • Effizienzhaus 40 Plus (25 %)
  • Effizienzhaus 40 (20 % / EE 22,5 %)
  • Effizienzhaus 55 (15 % / EE 17,5 %)

Eine Wohneinheit definiert sich durch

  • einen eigenen Zugang
  • eine Küche bzw. Kochnische
  • ein Badezimmer mit Toilette.

Sie muss zudem zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung erfüllt diese Kriterien, wenn sie abgeschlossen ist.

Auf dem Weg zum effizienten Eigenheim - Sanierung zum Effizienzhaus

Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem Effizienzhaus mit einem Kredit & Tilgungszuschuss bzw. einem reinen Zuschuss. Ebenso förderfähig ist der Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit im Gebäude, nach Fertigstellung der Sanierung. Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes) - falls dieser erreicht wird, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 150.000 Euro je Wohneinheit.

  • Effizienzhaus 40 (45 % / EE 50 %)
  • Effizienzhaus 55 (40 % / EE 45 %)
  • Effizienzhaus 70 (35 % / EE 40 %)
  • Effizienzhaus 85 (30 % / EE 35 %)
  • Effizienzhaus 100 (27,5 % / EE 32,5 %)
  • Effizienzhaus Denkmal (25 % / EE 30 %)

Wichtiges Kriterium: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, das bedeutet, die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurück liegen.

Energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden & Förderung Heizung 2021

alte CNC-Anlage

Seit dem 02.02.2021 fördert das BAFA einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss, wenn Sie ein Wohngebäude energetisch sanieren wollen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig (Zuschuss in Klammern):

Einzelmaßnahmen in Gebäuden

  • Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken (20 %)
  • Erneuern von Fenstern, Vorhangfassaden Außentüren & Toren (20 %)
  • Einbau oder Erneuerung eines sommerlichen Wärmeschutzes (20 %)
  • Einbau, Erneuerung oder Optimierung von Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung (20 %)
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads (20 %)
  • Einbauen von energieeffizienter LED-Beleuchtung (20 %)
  • Installation von Kältetechnik zur Raumkühlung (20 %)

Einzelmaßnahmen bei der Heizungstechnik

Förderung beim Einbau einer (zweiter Wert in der Klammer gilt beim gleichzeitigen Austausch einer Ölheizung)

  • Gasbrennwert-Heizung "Renewable Ready" (20 % / 20 %)
  • Gas-Hybridheizung (30 % / 40 %)
  • Solarthermie-Anlage (30 % / 30 %)
  • Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe (35 % / 45 %)
  • Gebäudenetz mit mind. 25 % erneuerbaren Energien (30 % / 40 %)
  • Gebäudenetz mit mind. 55 % erneuerbaren Energien (35 % / 45 %)
  • Optimierung der Heizungsanlage (20 %)

Sofern Sie vor Beantragung der Förderung für die Umsetzung der Maßnahme einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt haben lassen, der genau diese Maßnahme vorschlägt, erhalten Sie sogar einen Extrabonus von 5 % auf den Zuschuss. Beispielsweise kann der Austausch einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpe dann mit 50 % bezuschusst werden.

Achtung: Der Sanierungsfahrplan muss durch einen unabhängigen zertifizierten Sachverständigen von der Energieeffizienz-Expertenliste der Dena und über das BAFA Programm "Energieberatung Wohngebäude" erstellt worden und abgeschlossen sein, bevor die Förderung für die Maßnahme beantragt wird.

Die anrechenbaren förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt.

Ab dem 01.07.2021 bietet die KfW die Förderung zudem als Kredit mit Tilgungszuschuss an.

Zurück