Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGEM) - Einzelmaßnahmen
von Thomas Röger
Energetische Einzelmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Konditionen für Einzelmaßnahmen in Gebäuden
Förderung Gebäudehülle & Anlagentechnik
- Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken (max. 15 %) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Erneuern von Fenstern, Vorhangfassaden Außentüren & Toren (max. 15 %) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Einbau oder Erneuerung eines sommerlichen Wärmeschutzes (max. 15 %) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Einbau, Erneuerung oder Optimierung von Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung (max. 15 %) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads (max. 15 % nur NWG) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Einbauen von energieeffizienter LED-Beleuchtung (max. 15 %, nur NWG) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Installation von Kältetechnik zur Raumkühlung (max. 15 %, nur NWG) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
Sofern Sie vor Beantragung der Förderung für die Umsetzung der Maßnahme einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt haben lassen, der genau diese Maßnahme vorschlägt, können Sie sogar einen Extrabonus von bis zu 5 % auf den Zuschuss erhalten (nur Wohngebäude) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Achtung: Der Sanierungsfahrplan muss durch einen unabhängigen zertifizierten Sachverständigen von der Energieeffizienz-Expertenliste der Dena und über das BAFA Programm "Energieberatung Wohngebäude" erstellt worden und abgeschlossen sein, bevor die Förderung für die Maßnahme beantragt wird.
Förderung Heizungstechnik
- Solarthermie-Anlage (max. 25 % +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Biomasse-Anlage(max. 10 % +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- innovative Heiztechnik (max. 25 % +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Wärmepumpe (max. 25 % +x +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Brennstoffzellenheizung (max. 25% +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung ohne Biomasse) (max. 30%) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung mit max. 25% Biomasse für Spitzenlast) (max. 25%) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung mit max. 75% Biomasse) (max. 20%) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Gebäudenetzanschluss (max. 25 % +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Wärmenetzanschluss (max. 30 % +y) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Optimierung der Heizungsanlage (max. 15 %) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
+x: max. 5 % Extrazuschuss bei Erschließung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
+y: max. 10 % Extrazuschuss bei Heizungstausch: Öl, Kohle, Nachtspeicher, Gasetagenheizung oder Gasheizung (mind.20 Jahre alt) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
Die anrechenbaren förderfähigen Kosten sind bei max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten bei max. 1.000 €/m² bzw. max. 5 Mio. € gedeckelt (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Energetische Fachplanung & Baubegleitung
Für die Beantragung der Förderung verpflichtend: eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten mit Zulassung auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Eine Ausnahme davon stellen Einzelmaßnahmen bgzl. Heizungsanlage oder Heizungsoptimierung dar. Diese können auch durch eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirma bestätigt werden.
Ansonsten gilt: Ohne Energieeffizienz-Experten keine Förderung für voranstehend aufgeführte Vorhaben!
Wir sind für die Programme gelistet und nehmen Ihnen die komplette Arbeit ab - von der Antragsstellung über die Vorplanung und Abstimmung mit den Fachfirmen bis hin zur Überprüfung der Ausführung und dem Erstellen des Verwendungsnachweises.
Diese Leistungen können über die energetische Baubegleitung mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert werden (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA). Dies gilt jeweils pro Antrag und Kalenderjahr.
Für Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden können Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro pro Maßnahme und Kalenderjahr in Anspruch genommen werden (bei Ein- & Zweifamilienhäusern) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA). Ab 3 Wohneinheiten kann es bis zu 1.000 Euro Zuschuss geben, maximal jedoch 10.000 Euro (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Bei Einzelmaßnahmen in Nichtwohngebäuden werden die ansetzbaren förderfähigen Kosten bei bis zu 5 €/m² bzw. max. 20.000 € gedeckelt (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) - Ihr Leitfaden für die Sanierung im Wohngebäude
Sie wollen eine Maßnahme umsetzen, wissen aber noch nicht genau wie? Sie sind sich unsicher, ob der Vorschlag des Handwerkers für Sie sinnvoll und auch preislich im Rahmen ist? Ist die Dimensionierung der neuen Anlage für Ihr Gebäude "richtig", oder vielleicht doch viel zu groß abgeschätzt? Vielleicht ist es neben dem "akuten" Problem wie bspw. dem Austausch der Heizungsanlage sinnvoll auch nach weiteren Maßnahmen zu schauen und diese kombiniert mit umzusetzen? Und wie sieht es mit den Förderungen für Ihr Vorhaben aus?
Wir empfehlen Ihnen eine unabhängige Energieberatung von einem neutralen Energieeffizienz-Experten zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dabei wird Ihr Gebäude systematisch untersucht, energetisch berechnet und daraus verschiedene Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Diese können einzeln umgesetzt werden oder gleich als Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus führen - in beiden Fällen gibt es hohe Zuschüsse. In jedem Fall erhalten Sie eine individuell für Ihr Gebäude ausgearbeitete Lösung, unabhängig von Herstellern oder anderen Einflüssen.
Warum auch für Sie ein Sanierungsfahrplan sinnvoll ist und was sich im Detail dahinter verbirgt finden Sie hier in unserem Flyer "Sanierungsfahrplan".
Das BAFA kann eine qualifizierte Energieberatung über das Programm "Energieberatung für Wohngebäude" mit bis zu 80 % Zuschuss fördern (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- bei Ein- bis Zweifamilienhäusern mit max. 1.300 Euro Zuschuss (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten mit max. 1.700 Euro Zuschuss (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
Und falls die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung präsentiert und erläutert werden, können bis zu 500 Euro Extrazuschuss in Anspruch genommen werden (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Und nicht zu vergessen - falls Sie eine Einzelmaßnahme nach der BEG umsetzen, kann der iSFP Ihnen 5 % Extrazuschuss bringen (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA). Das lohnt sich in den meisten Fällen.
Die Förderung wird von uns Energieexperten beim BAFA beantragt und am Ende nach erfolgreicher Prüfung an uns direkt ausbezahlt. Sie tragen nur den Eigenanteil und haben keinen Aufwand mit Antragsstellung usw.
Welche Maßnahmen für Energieeffizienz können Sie im Unternehmen umsetzen?
Oftmals ist nicht so ganz klar, wo die Einsparpotenziale im Unternehmen schlummern. Einzelne Themen sind im Fokus, eine umfassende Betrachtung und Bestandsaufnahme hat jedoch noch nicht stattgefunden. Hier bietet sich eine systematische Analyse Ihres Unternehmens an. Das BAFA kann eine Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" mit bis zu 80 % bezuschussen (Stand Dezember 2022, maßgebich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247:
- bis zu 80 % Zuschuss, max. 6.000 € (bei Energiekosten ab 10.000 € netto im Jahr) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- systematische Analyse von Energieeinsatz, Energieverbrauchern und Einsparpotenzialen
- Zusammenstellung der Effizienzmaßnahmen & Wirtschaftlichkeitsbewertung
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
- bis zu 80 % Zuschuss, bis max. 8.000 € (bei einer Nettogrundfläche von mehr als 500 m²) (Stand Dezember 2022, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA)
- Aufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik zur Erstellung eines Sanierungskonzepts
- Ausarbeiten eines Sanierungsfahrplans mit Einzelmaßnahmen bis hin zu einer Komplettsanierung
Details zum Programm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier ...
Sprechen Sie uns an und profitieren auch Sie von unserem großen Erfahrungsschatz.
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von Dezember 2022 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de) oder anderer Fördermittelgeber.