Förderung beim Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
von PATAVO
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für das Förderprogramm ist nahezu jeder. Egal ob als Privatperson, Unternehmen, Stiftung oder Verein. Wichtig ist lediglich, dass das Neufahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Ausgenommen von der Förderung sind lediglich Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen, sowie Automobilhersteller oder Antragsteller, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden.
Wer wird gefördert?
Der Förderantrag kann sowohl bei einem Kauf als auch beim Leasing eines neu zugelassenen Batterieelektrofahrzeugs, Plug-in Hybridelektrofahrzeugs oder Brennstoffzellenfahrzeugs gestellt werden. Alle förderfähigen Elektrofahrzeuge sind bei der BAFA gelistet. Sie müssen vom Automobilhersteller eingetragen sein und dürfen als Basismodell einen Netto-Listenpreis von 60.000 € nicht überschreiten. Der Erwerb und die Erstzulassung müssen nach dem 18. Mai 2016 stattfinden bzw. stattgefunden haben. Zudem wird der Einbau einer akustischen Zusatzeinrichtung (Acoustic Vehicle Alerting Systems – AVAS) gefördert. Diese Einrichtung muss serienmäßig verbaut werden oder vor dem Erwerb eingebaut worden sein.
Wie wird gefördert?
Als Antragsteller kann man einen Umweltbonus in Höhe von bis zu 4.000 € für Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, sowie bis zu 3.000 € für Plug-in Hybridelektrofahrzeuge erhalten (Stand September 2019, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Der Zuschuss teilt sich zu jeweils 50 % auf den Automobilhersteller und auf den Bund auf. Beim Erwerb des Fahrzeugs hat der Automobilhersteller bzw. Händler einen Nachlass über 2.000€ (1.500€ bei einem Hybridfahrzeug) auf den Netto-Listenpreis des Basismodells zu gewähren (Stand September 2019, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA). Dieser Nachlass dient als Nachweis, um den Bundesanteil des Umweltbonus zu beantragen.
Die Förderung der akustischen Zusatzeinrichtung AVAS kann einen pauschalen Zuschuss des Bundes in Höhe von 100 € umfassen (Stand September 2019, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des BAFA).
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von September 2019 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de) oder anderer Fördermittelgeber.