Förderung beim Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

von PATAVO

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für das Förderprogramm ist nahezu jeder. Egal ob als Privatperson, Unternehmen, Stiftung oder Verein. Wichtig ist lediglich, dass das Neufahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Ausgenommen von der Förderung sind lediglich Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen, sowie Automobilhersteller oder Antragsteller, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden.

Wer wird gefördert?

Der Förderantrag kann sowohl bei einem Kauf als auch beim Leasing eines neu zugelassenen Batterieelektrofahrzeugs, Plug-in Hybridelektrofahrzeugs oder Brennstoffzellenfahrzeugs gestellt werden. Alle förderfähigen Elektrofahrzeuge sind bei der BAFA gelistet. Sie müssen vom Automobilhersteller eingetragen sein und dürfen als Basismodell einen Netto-Listenpreis von 60.000 € nicht überschreiten. Der Erwerb und die Erstzulassung müssen nach dem 18. Mai 2016 stattfinden bzw. stattgefunden haben. Zudem wird der Einbau einer akustischen Zusatzeinrichtung (Acoustic Vehicle Alerting Systems – AVAS) gefördert. Diese Einrichtung muss serienmäßig verbaut werden oder vor dem Erwerb eingebaut worden sein.

Wie wird gefördert?

Als Antragsteller erhält man einen Umweltbonus in Höhe von 4.000 € für Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, sowie 3.000 € für Plug-in Hybridelektrofahrzeuge.

Der Zuschuss teilt sich zu jeweils 50 % auf den Automobilhersteller und auf den Bund auf. Beim Erwerb des Fahrzeugs hat der Automobilhersteller bzw. Händler einen Nachlass über 2.000€ (1.500€ bei einem Hybridfahrzeug) auf den Netto-Listenpreis des Basismodells zu gewähren. Dieser Nachlass dient als Nachweis, um den Bundesanteil des Umweltbonus zu beantragen.

Die Förderung der akustischen Zusatzeinrichtung AVAS umfasst einen pauschalen Zuschuss des Bundes in Höhe von 100 €.

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