Klimaschutz Plus BaWü - 30% Förderung für LED-Beleuchtung, Dachsanierung und vieles mehr
von PATAVO
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Unternehmen und Kommunen, natürliche Personen, aber auch Vereine oder Träger von Krankenhäusern, Stiftungen und weiteren Gesundheitseinrichtungen. Anträge können bis zum 30. November 2019 eingereicht werden, die Fördersumme für beide Jahre beträgt rund 26 Millionen Euro.
Wie wird gefördert?
Für die Berechnung sind 2 Faktoren maßgeblich:
- CO2-Ersparnis im Vorher-Nachher-Vergleich über die Lebensdauer mit 50 € pro Tonne CO2-Einsparung
- max. 30% Zuschuss auf die Investitionskosten (Stand Juni 2018, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Programms „Klimaschutz-Plus“)
Der kleinere Betrag wird als wird als reiner Zuschuss ausbezahlt.
Was wird gefördert?
Im CO2-Minderungsprogramm können Maßnahmen der energetischen Sanierung in Nichtwohngebäuden gefördert werden. Hierunter fallen die Erneuerung von Heizungsanlagen, die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes an allen Hüllflächen (Wände, Dach, etc.), die Umrüstung auf effiziente LED-Beleuchtung und die Sanierung von Lüftungsanlagen.
Weitere Details finden Sie hier...
Was ist zu tun?
Die Antragsstellung muss unbedingt vor Vorhabensbeginn erfolgen. Erst danach dürfen Aufträge vergeben werden. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Antragsunterlagen zu verwenden und Nachweise einzureichen.
Sprechen Sie uns an, wir betreuen Sie bei der Abwicklung und sorgen für eine erfolgreiche Förderung.
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von Juni 2018 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de), des Landes-Baden-Württembergs (www.um.baden-wuerttemberg.de) oder anderer Fördermittelgeber.